Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dennis Schreiber – Schreiber Rent
Vermietung von Anhängern, Baumaschinen und Transportern
Theodor-Heuss-Ring 122, 55232 Alzey
Telefon: 01759 853660 · E-Mail: schreiber.rent@icloud.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE312682281
I. Pflichten des Vermieters
1. Tauglichkeit des Gerätes/Objektes
Dem Mieter wird vom Vermieter ein Gerät/Objekt zum Gebrauch überlassen.
2. Wartung, Ausfall, Reinigung
Die vom Vermieter bereitgestellten Geräte/Objekte werden regelmäßig gewartet. Beim Ausfall eines Gerätes/Objektes haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden des Mieters. Die Geräte/Objekte werden im gereinigten Zustand übergeben. Ebenso müssen die Geräte/Objekte nach Mietende im gereinigten Zustand zurückgegeben werden. Wird das Gerät/Objekt übermäßig verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten von mindestens 30,00 € für die Reinigung übernehmen.
II. Pflichten des Mieters
Die Reservierung durch den Mieter ist nur gültig, wenn der Mieter 20 % des Mietpreises im Voraus entrichtet. Diese Anzahlung von 20 % wird bei Nichtantritt oder bei Stornierung später als 7 Tage vor Mietbeginn als Schadensersatz einbehalten. Der Mieter erhält hierüber eine Rechnung.
Die Mieterin / der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt und gibt bei der Online-Buchung ihre bzw. seine persönlichen Daten an.
Die Mieterin / der Mieter leistet ferner eine Kaution (falls erforderlich). Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Die Kaution ist mit Abschluss dieses Vertrages online oder spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und in bar zu bezahlen. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch bei Beschädigungen oder Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
Pflichten der Mieterin / des Mieters bei Nutzung des Fahrzeugs / Anhängers / der Maschine
Die Mieterin / der Mieter darf das Fahrzeug / den Anhänger / die Maschine nicht an Dritte übergeben, es sei denn, der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
Die Mieterin / der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug, den Anhänger bzw. die Maschine sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass das Fahrzeug / der Anhänger / die Maschine ausschließlich auf gesicherten Stellplätzen abgestellt und mit einem Schloss gesichert werden darf.
Die Mieterin / der Mieter darf am Fahrzeug / Anhänger / an der Maschine keine technischen Veränderungen vornehmen; ausgenommen sind die im Rahmen des Abschnitts I erforderlichen Arbeiten. Optische Veränderungen, insbesondere durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien, sind nicht gestattet.
Die Mieterin / der Mieter darf das Fahrzeug / den Anhänger / die Maschine ausschließlich in Deutschland nutzen; alle anderen Ziele sind dem Vermieter vorab mitzuteilen.
Die Mieterin / der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug / den Anhänger / die Maschine vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
Die Mieterin / der Mieter versichert, dass ihre bzw. seine Fahrerlaubnis nicht eingezogen oder vorläufig entzogen ist und kein Fahrverbot besteht sowie die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist. Die Mieterin / der Mieter versichert, dass das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt wird.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis wird im Voraus entrichtet.
2. Maschinen
Das Gerät/Objekt darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter verantwortet das Handeln des jeweiligen Mietobjektes wie sein eigenes. Das Untervermieten von Mietobjekten ist untersagt.
3. Sorgsamkeitspflicht
Der Mieter hat das Gerät/Objekt pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Regeln zu beachten sowie das Gerät/Objekt ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände des jeweiligen Gerätes/Objektes vor Abfahrt auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände nach Abholung des Gerätes/Objektes, haftet der Mieter hierfür allein.
4. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Gerät zu motorsportlichen Veranstaltungen, Demonstrationen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen.
5. Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Gerätes/Objektes, über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach dem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z. B. mithilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Rückgabe des Gerätes/Objektes
Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät/Objekt bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit erfolgen. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter – unbeschadet weiterer Haftung – verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises je angefangenem bzw. vollendetem zusätzlichen Tag sowie eine Handlingpauschale von 15,00 € zu zahlen.
7. Auslandsfahrten
Beabsichtigt der Mieter, mit einem Mietanhänger ins Ausland zu fahren, ist er verpflichtet, dies dem Vermieter vor Mietbeginn mitzuteilen.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d. h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet – abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten – nur für grobes Verschulden (d. h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät/Objekt beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät/Objekt in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und Selbstbeteiligung. Wird das Gerät/Objekt durch Brand, Explosion oder Entwendung beschädigt, ist dies sofort dem Vermieter telefonisch mitzuteilen; Reparaturversuche sind zu unterlassen. Der Mieter haftet für Schäden am Gerät/Objekt und für die Schadensnebenkosten voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Mieter haftet ferner voll, wenn er gegen die Obliegenheiten der Führungsberechtigung oder der Anzeigepflicht verstoßen hat oder die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ebenfalls haftet der Mieter für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Mietobjekt des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.
Bei ernsthaften Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters und bei Verstoß gegen die Mietbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder gar nicht erst abzuschließen.
V. Kaution / Versicherung
Als Kaution ist ein festgelegter Geldbetrag oder die Summe der Selbstbeteiligung in bar zu hinterlegen. Im Schadensfall haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von maximal 2.000,00 €.
Fahrzeug und Anhänger sind haftpflichtversichert. Bei Maschinen haftet der Benutzer über seine eigene Haftpflichtversicherung.
VI. Umbuchung durch den Mieter
Zu beachten ist, dass durch eine etwaige Tarifdifferenz ein Mehr- oder Minderpreis entstehen kann, wenn am gewünschten Ausweichtermin andere Preise gelten. Umbuchungen sind in der Regel jederzeit möglich, sofern der Mietgegenstand im gewünschten Zeitraum nicht bereits vermietet ist.
VII. Stornierung durch den Mieter
Bei Buchung ist die errechnete Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises zu zahlen. Wird die Buchung später als 7 Tage vor Mietbeginn storniert oder tritt der Mieter die Miete nicht an, wird die Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung erstattet. Bei telefonischer Buchung oder Umbuchung können zusätzliche Kosten entstehen.
VIII. Geräte mit Treibstoff
Alle Mietgeräte, die mit Treibstoff zu betreiben sind, werden dem Mieter vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Erforderliche Betankungen werden dem Mieter nach Verbrauch und Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
IX. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gerichtsstand ist Alzey. Es gilt deutsches Recht.
Stand: Alzey, August 2026